Jahrhunderts im Oberen Wiesental als Mönchszelle/Klause des Säckinger Fridolinsklosters gegründet und im Jahr 1275 erstmals urkundlich erwähnt. Der Hauptort und die umgebenden Dörfer gehörten zu Vorderösterreich und später zum Großherzogtum Baden, von dessen Großherzog Karl Friedrich Zell im Jahr 1810 das Stadtrecht erhielt. Zell im Wiesental ist eine Stadt im Landkreis Lörrach in Baden-Württemberg (Deutschland). Jahrhunderts im Oberen Wiesental als Mönchszelle/Klause des Säckinger Fridolinsklosters gegründet und im Jahr 1275 erstmals urkundlich erwähnt
Bundesland
Regierungsbezirk
Freiburg
Landkreis
Einwohner
6289 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
79669
Vorwahl
07625
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Zell im Wiesental
Rathausstraße 30
79669 Zell im Wiesental
2. Landratsamt Lörrach
Hauptstraße 145
79539 Lörrach
3. Kreisbauernschaft Lörrach
Kaiserstraße 12
79539 Lörrach
Gemeinde Zell im Wiesental – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.