Zell war Mittelpunkt eines stiftsäckingschen Dinghofes, für den ab dem 14. Der Hauptort und die umgebenden Dörfer gehörten zu Vorderösterreich und später zum Großherzogtum Baden, von dessen Großherzog Karl Friedrich Zell im Jahr 1810 das Stadtrecht erhielt. Jahrhunderts im Oberen Wiesental als Mönchszelle/Klause des Säckinger Fridolinsklosters gegründet und im Jahr 1275 erstmals urkundlich erwähnt. Sie wurde wahrscheinlich zu Beginn des 11
Bundesland
Regierungsbezirk
Freiburg
Landkreis
Einwohner
6289 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
79669
Vorwahl
07625
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Zell im Wiesental
Rathausstraße 30
79669 Zell im Wiesental
2. Landratsamt Lörrach
Hauptstraße 145
79539 Lörrach
3. Kreisbauernschaft Lörrach
Kaiserstraße 12
79539 Lörrach
Gemeinde Zell im Wiesental – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.